Begleitete Scheidung

Scheidungsprobleme? Unser Beratungsangebot: Die Begleitete Scheidung Begleitete Scheidung - was ist das?
Die 4 Stationen Unterschiede Ziel
 

Unterschiede

Anders als bei einem typischen Ehevertrag oder einer üblichen Scheidungsvereinbarung werden die Interessen nicht nur gegeneinander abgegrenzt, sondern es wird mit unserer Hilfe eine objektive Lösung gesucht, die beiden Interessen entspricht. Es wird nicht eine Partei beraten oder vertreten, sondern es finden sich beide Partner in der Beratung wieder. Das Angebot umfasst auch nicht nur die rechtliche Beratung, sondern alle Aspekte, die für eine Konfliktbewältigung von Bedeutung sein können, was die Hinzuziehung von weiteren Fachleuten erfordern kann.

Anders als in der reinen gerichtlichen Auseinandersetzung, arbeiten Sie an den Ergebnissen mit und sind nicht der Entscheidung Dritter unterworfen. Sie haben keine langen Verfahren mit ungewissem Ausgang zu befürchten, die sich möglicherweise existenzbedrohend auswirken. Es werden alle Belange geregelt und nicht nur Teilaspekte.

Ein weiteres Beispiel:
Er hat während der Ehe erfolgreich ein Unternehmen aufgebaut. Sie hat ein eigenes Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und macht Zugewinn geltend. Das Familiengericht muss dem Zugewinnantrag der Ehefrau stattgeben, selbst wenn er nicht im Stande ist, die Hälfte des Unternehmenswertes kurzfristig aufzubringen. Nicht selten führt das im mittelständischen Bereich zum finanziellen Kollaps beim Ehemann, von dem die Ehefrau auch nicht all zu viel hat, weil sie nämlich auf einem erheblichen Teil ihrer Forderung sitzen bleibt.

In der Begleiteten Scheidung sind die Konsequenzen aufgrund der Untersuchung für alle abseh- und beurteilbar. Es muss nicht auf Antrag eine rechtlich einwandfreie aber wirtschaftlich unsinnige Entscheidung gefällt werden. Stattdessen bietet sich z.B. eine stille Beteiligung der Ehefrau am Unternehmen oder eine monatliche Ratenzahlung als steuerlich berücksichtigungsfähige Unterhaltsleistung oder eine sehr gut dotierte Arbeitsvergütung an.


 

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